Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) als neue Versorgungsform für die Rheumatologie trat vor drei Jahren, am 19. April 2018, in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt können Rheumatologen in Klinik und Praxis Anzeigen bei den Erweiterten Landesausschüssen stellen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen e. V., www.bdrh.de

AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG

Abrechnung der evaluierten Patientenschulung

ASV

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bei der letzten jährlichen Aktualisierung der ASV-Appendizes den Ziffernkranz für die ASV Rheuma um die…

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Fünf Jahre sind seit Inkrafttreten der Vorgaben zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) für rheumatologische Erkrankungen mittlerweile…

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