Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) als neue Versorgungsform für die Rheumatologie trat vor drei Jahren, am 19. April 2018, in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt können Rheumatologen in Klinik und Praxis Anzeigen bei den Erweiterten Landesausschüssen stellen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen e. V., www.bdrh.de
Diese Broschüren sind bisher erschienen und können heruntergeladen werden.