Selektivverträge

Mit dem Vertrag zur Besonderen Versorgung Rheuma fördert die BARMER eine intensivere Betreuung von Rheumapatienten durch die Vergütung von Leistungen zusätzlich zur Regelversorgung. Auch eine wirtschaftliche Verordnungsweise wird im Vertrag honoriert.

Zielführende Informationen finden Sie auf der Website des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen

Zum 01.01.2020 wurden die beiden Verträge „Besondere Versorgung Rheuma“ mit der TK und der „TK-BDRh-Arzneimittelvertrag“, an dem ca. 35 Krankenkassen teilnehmen, zu einem Vertrag „RheumaOne“ zusammengeführt. Damit wurde ein Rahmenvertrag mit mehreren Modulen geschaffen, der perspektivisch auch um weitere Module ergänzt werden kann.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen

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