ASV RHEUMA

Update zu neuen Leistungen und Änderungen

Nach der sehr dynamischen Startphase nach Einführung der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Rheuma im Jahr 2018 ist diese Versorgungsform inzwischen in ruhigerem Fahrwasser angekommen. In der ASV Rheuma für Erwachsene sind 84 Teams berechtigt, hier kamen in den vergangenen Monaten nur sporadisch einzelne neue Teams hinzu. Die Zahl der ASV-Teams für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen liegt seit mehreren Jahren stabil bei acht.

Auch hinsichtlich der Voraussetzungen und Vorgaben in der ASV-Richtlinie und in der Konkretisierung waren zuletzt nur punktuell Änderungen vorgenommen worden.

Im Mai 2025 hatte der G-BA den Appendix der ASV Rheuma um weitere Leistungen im Abschnitt 2 ergänzt. So ist nun PET/CT auch bei Patienten mit Dermatomyositis oder Sarkoidose in bestimmten Konstellationen möglich (siehe Infokasten). Der Beschluss ist Ende November 2025 in Kraft getreten.

FOLGENDE NEUE LEISTUNGEN WURDEN IN DEN ABSCHNITT 2 AUFGENOMMEN:

  • PET; PET/CT mit F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomografie (FDG-PET) bei Patientinnen und Patienten mit anti-TIF1g-oder NXP2-Antikörper-positiver Dermatomyositis bei Erkrankungsbeginn nach dem 40. Lebensjahr und Vorliegen mindestens eines weiteren Hochrisikofaktors zum Tumorausschluss bei Erkrankungsbeginn bis 3 Jahre nach Erkrankungsbeginn
  • PET; PET/CT mit F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomografie (FDG-PET) oder PET; PET/CT mit radioaktiv markierten Somatostatin-Rezeptor-Liganden wie Ga-68-DOTA-NOC als komplementäre Diagnostik zu einem weiterhin unklaren kardialen bildgebenden Befund oder wenn ein MRT kontraindiziert ist 
  • bei bereits nachgewiesener extrakardialer Sarkoidose mit unklaren, neu aufgetretenen kardialen Symptomen oder Auffälligkeiten in der Echokardiographie, im EKG oder 24 h-EKG, bei unklarer Rhythmusstörung oder Herzinsuffizienz im jüngeren Lebensalter und Verdacht auf Sarkoidose.

Eine generelle Änderung der Systematik der ASV betrifft natürlich auch die ASV Rheuma. In der Vergangenheit hatte der G-BA einmal jährlich EBM-Änderungen in den Appendizes nachgezogen. Dies hatte zu teils extrem langen Latenzzeiten bis zur Angleichung von Appendizes und EBM geführt. Seit letztem Jahr liegt die Verantwortung für die Umsetzung von EBM-Änderungen beim ergänzten Bewertungsausschuss. Der G-BA ist nur noch zuständig, falls neue Leistungen in die Appendizes aufgenommen werden sollen. Durch die Verlagerung sind jetzt die Appendizes in der aktuellen Fassung beim Institut des Bewertungsausschusses unter institut-ba.de/service/asvabrechnung.html abrufbar; die Appendizes beim G-BA sind nicht mehr aktuell. Da es keine automatischen Benachrichtigungen des Instituts des Bewertungsausschusses bei Appendix-Aktualisierungen gibt, raten wir ASV-Teams, jedes Quartal auf o. g. Seite zu prüfen, ob sich Änderungen ergeben haben.