AXIALE SPONDYLOARTHRITIS

Sind wiederholte MRT-Untersuchungen sinnvoll?

Die Rolle der MRT der Wirbelsäule bzw. Sakroiliakalgelenke zur Unterstützung der Diagnose einer axialen Spondyloarthritis (axSpA) ist gut etabliert. Es gibt jedoch nur wenige Daten über den Einsatz der MRT zur Beurteilung der Krankheitsaktivität, weshalb die aktuelle ASAS/EULAR-Leitlinie deren Anwendung zu diesem Zweck nicht empfiehlt. Britische Rheumatologen um Helena Marzo-Ortega, Leeds, prüften jetzt in der bislang größten multizentrischen Studie den Nutzen wiederholter MRT-Untersuchungen und deren Einfluss auf klinische Entscheidungen bei axSpA-Patienten, die nicht auf ihre Therapie ansprachen.

Im Rahmen der Studie wurden axSpA-Patienten mit persistierender Symptomatik identifiziert, die an zwei großen tertiären Rheumazentren (Leeds, London) einer MRT unterzogen wurden. Klinische und demografische Daten wurden aus den Patientenakten extrahiert, MRT-Befunde wurden aus aus Berichten von Radiologen entnommen. Insgesamt wurden 346 MRTs bei 335 Patienten (60 % Männer, 61 % HLA-B27-positiv) durchgeführt. 301 hatten eine axSpA (170 eine radiografische, 131 eine nicht-radiografische axSpA) und 31 eine axiale Psoriasis-Arthritis. Bei 140 von 172 (80,1 %) Patienten zeigte die MRT vor Therapiebeginn Anzeichen einer Entzündung. 224 MRTs (64,7 %) wurden bei Patienten durchgeführt, die Biologika bzw. JAK-Inhibitoren erhielten.

Von den 346 während des Auditzeitraums durchgeführten MRTs zeigten 179 (54,7 %) Hinweise auf aktive Entzündungen in Form aktiver Knochenmarködeme. Zugleich wurde bei diesen Patienten die Therapie fast dreimal häufiger eskaliert (59,3 vs. 23,2 %). Darüber hinaus zeigte die MRT auch nicht-entzündliche Befunde, darunter strukturelle Läsionen und Begleitbefunde wie z. B. Arthrose oder Frakturen bei fast der Hälfte der Patienten. Eine wiederholte MRT kann also sinnvoll sein und die Therapieentscheidungen beeinflussen. Für eine breite Empfehlung dürfte es aber sicher noch zu früh sein.                       

Quelle: RMD Open 2025;11(4): e005925