KOLLAGENOSEN-ASSOZIIERTE IMMUNTHROMBOZYTOPENIE

Positive Erfahrungen mit Eltrombopag

Bei Kollagenosen (CTD) wie etwa dem systemischen Lupus erythematodes (SLE) kann es zur Entwicklung einer sekundären Immunthrombozytopenie (ITP) kommen. Kürzlich wiesen chinesische Experten um Shaozhe Cai und Lingli Dong, Wuhan, in einer Pilotstudie eine gute Wirksamkeit des oralen Thrombopoietin-Rezeptoragonisten Eltrombopag bei refraktärer, CTD-assoziierter ITP nach.

In der Beobachtungsstudie erhielten 52 auf Standardtherapien (DMARDs, Biologika, IVIG; alle waren zu Beginn auf einem Glukokortikoid [GK]) versagende, oft komorbide (83 %; 29 % mit Nierenbeteiligung) CTD-ITP-Patienten (im Mittel 45 Jahre; 28 mit SLE, 14 mit Sjögren-Syndrom, 5 bzw. 2 mit Misch-/undifferenzierter Kollagenose und je 1 mit RA, APS und ANCA-Vaskulitis) Eltrombopag 25-75 mg/Tag, angepasst nach Verträglichkeit und Wirksamkeit.

Die Patienten wurden 1x monatlich bezüglich Laborparametern, klinischen Ergebnissen und Nebenwirkungen nachverfolgt. Eine vollständige bzw. partielle Remission (CR bzw. PR) wurde als Thrombozytenzahl ≥100 bzw. 50-100 × 109/l definiert (initial median 13 × 109/l).

Nach einem medianen Follow-up von 6 Monaten erreichten 90 % der Patienten eine andauernde Gesamtremission. Die Remissionsraten betrugen 67,5, 87,5, 97,5 und 95 % nach 1, 2, 3 und 6 Monaten, eine CR erreichten zu diesen Zeitpunkten 45, 57, 70 und 75 %. Die Thrombozytenzahlen stiegen signifikant an und erreichten median 50 × 109/l innerhalb von 2 Wochen (p=0,003). Patienten mit SLE und Sjögren-Syndrom zeigten eine signifikante Verbesserung der Krankheitsaktivität (p=0,016) mit einer Reduzierung der GK (p=0,004). Ein Patient zeigte keine Reaktion, vier erlitten Rezidive und 15 (28,8 %) klinisch relevante Nebenwirkungen.

Bei refraktären CTD-ITP-Patienten zeigte das in Europa bei primärer ITP zugelassene Eltrombopag somit signifikante klinische Vorteile mit häufigem Erreichen einer Remission und reduziertem GK-Bedarf bei langfristiger Anwendung.

Quelle: Arthritis Res Ther 2025; 27(1): 7