Eingeschlossen wurden zwischen 2006 und 2010 3.613 Gicht-Patienten mit initialer Serumharnsäuremessung (im Mittel 60 Jahre, 86 % Männer, 10 % mit Werten ≥9 mg/dl), die durch Verlinkung mit zwei Datenbanken bis 2017 (Primärversorgung) bzw. 2020 (Krankenhausstatistiken) nachverfolgt wurden, das mittlere Follow-up betrug 8,3 Jahre. Primäre Outcomes waren die Raten wiederkehrender akuter Gichtschübe, etabliert durch Hospitalisierung, ambulante und Verschreibungsdaten, sowie mittels negativer binomialer Regressionen berechneten adjustierten Rate Ratios (RR).
Es wurden 1.773 Gichtattacken dokumentiert, darunter 1.679 akute Schübe (95 %) bei Patienten mit einem Serumharnsäurespiegel ≥6 mg/dl und 1.731 (98 %) bei solchen mit einem Spiegel ≥5 mg/dl. Die Raten für akute Gichtschübe pro 1.000 Personenjahre (PJ) waren 10,6 für Teilnehmer mit einem Baseline-Harnsäurespiegel <6 mg/dl, 40,1 für Spiegel von 6,0 bis 6,9 mg/dl, 82,0 für Spiegel von 7,0 bis 7,9 mg/dl, 101,3 für Spiegel von 8,0 bis 8,9 mg/dl, 125,3 für Spiegel von 9,0 bis 9,9 mg/dl und 132,8 für Spiegel ≥10 mg/dl, entsprechend Rate Ratios von 1,0, 3,37, 6,93, 8,67, 10,81 und 11,42 über zehn Jahre (RR 1,61; 95% KI 1,54-1,68 pro 1 mg/dl). Keinen nennenswerte Rolle spielte, ob die Patienten bereits auf einer harnsäuresenkenden Therapie (15 %) waren (RR 1,50 vs. 1,56 pro 1 mg/dl; p=0,35). Die Raten für Hospitalisierungen pro 1.000 PJ während des Follow-up betrugen 0,18 für jene mit Baseline-Harnsäurespiegeln <6 mg/dl, 0,97 bei Spiegeln von 6,0 bis 6,9 mg/dl, 1,8 für Spiegel von 7,0 bis 7,9 mg/dl, 2,2 für Spiegel von 8,0 bis 8,9 mg/dl, 6,7 für Spiegel von 9,0 bis 9,9 mg/dl und 9,7 für Spiegel von ≥10 mg/dl, entsprechend Rate Ratios, adjustiert auf Alter, Geschlecht und Ethnizität, von 1,0, 4,70, 8,94, 10,37, 33,92 und 45,29 (RR 1,87; 95% KI 1,57-2,23 pro 1 mg/dl).
Auch wenn die Ergebnisse nicht überinterpretiert werden sollten, bietet sich der initiale Harnsäurewert als guter Biomarker zur Einschätzung des subsequenten Risikos von Gichtschüben an.
Quelle: JAMA 2024; 331(5): 417-424