ENTZÜNDLICHE ARTHRITIDEN

EULAR-Leitplanken zum Einsatz von b/tsDMARDs bei Krebsanamnese

Bei Patienten mit entzündlichen Arthritiden und früherer Krebserkrankung stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen bei der Verordnung von b/tsDMARDs, um keine neuen Malignitäten zu provozieren. Da es bislang an klaren Empfehlungen zur Nutzen/Risiko-Balance bei der Initiierung oder Re-Initiierung von b/tsDMARDs fehlte, veröffentlichte nun eine 25-köpfige Task Force um Jacques E. Gottenberg, Straßburg (Frankreich), die 2024er EULAR „Points to consider“ zur Thematik.

Basierend auf einem systematischen Literaturreview wurden letztlich fünf „Overarching Principles“ und acht „Points to consider“ (PtCs) zur Initiierung von zielgerichteten Therapien bei Patienten mit einer anamnestischen Krebserkrankung verabschiedet. Im Rahmen der übergreifenden Prinzipen wird festgehalten, dass die PtCs durch EULAR-Empfehlungen zum Management entzündlicher Arthritiden (z. B. der rheumatoiden Arthritis) untermauert werden. Bei Patienten mit anamnestischer Krebserkrankung kann es sowohl zum Neuauftreten eines Tumors oder einem Rezidiv des vormaligen Tumors kommen. Es wird dazu aufgefordert, das individuelle Risiko für eine erneute Krebserkrankung auf Basis der Charakteristika des Patienten, des Tumors und der zugrunde liegenden entzündlichen Arthritis zu bewerten und die Therapie mit dem Ziel eines bestmöglichen Outcomes auf der Grundlage einer „shared decision“ zwischen Rheumatologen und Patienten festzulegen.                            

Spezifische Empfehlungen zum Therapiemanagement

Die spezifischen Empfehlungen beinhalten die Forderung nach einer konsequenten Therapie der jeweiligen entzündlichen Arthritis bei Patienten mit Krebs in der Vorgeschichte, um das potenziell assoziierte Risiko für Malignitäten zu minimieren und das Komplikationsrisiko zwischen einer zu geringen Reduktion der entzündlichen Aktivität und den mit zielgerichteten Therapien assoziierten Risiken sorgfältig abzuwägen, hierzu sollte auch die Expertise von Onkologen bzw. Hämatologen in einem gemeinsamen Management herangezogen werden.

Es wird von den Experten vorgeschlagen, ohne Verzögerung eine geeignete zielgerichtete Therapie der entzündlichen Arthritis bei Patienten mit Remission ihrer Tumorerkrankung zu initiieren. Januskinase (JAK)-Inhibitoren und Abatacept sollen nur mit großer Vorsicht und bei Fehlen therapeutischer Alternativen eingesetzt werden; dies basierend zum einen auf dem relativen, signifikanten Anstieg der Krebsinzidenz bei Patienten ohne Tumoranamnese, aber Vorliegen weiteren Risikofaktoren, unter Tofacitinib im Vergleich zu TNFα-Inhibitoren in der randomisierten, kontrollierten ORAL Surveillance-Studie sowie zum anderen eines – wenn auch – geringfügigen Anstiegs des Krebsrisikos unter Abatacept im Vergleich zu anderen bDMARDs in einigen Beobachtungsstudien.

Ist bei Patienten mit soliden Tumoren in der Anamnese (Melanome außen vorlassend) eine antirheumatische Therapie indiziert, können TNFα-Inhibitoren bevorzugt gegenüber anderen DMARDs eingesetzt werden (auch in Ermangelung an Studien zu anderen bDMARDs wie z. B. Rituximab oder Tocilizumab), bei Patienten mit Lymphomen in der Vorgeschichte können hingegen B-Zell-depletierende Therapien gegenüber anderen DMARDs präferiert werden (damit ist gegenwärtig primär Rituximab gemeint).

Ist der Tumor nicht in Remission, bedarf es einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Patient, Onkologen und Rheumatologen. Generell fehlt es noch an Daten zu spezifischen Tumoren (v. a. Melanomen), b/tsDMARDs jenseits von TNFα-Inhibitoren (z. B. Interleukin [IL]-12/23-, IL-23-, IL-17-, IL-6-Rezeptor-Inhibitoren, Abatacept, B-Zell-depletierende Therapien, Belimumab, JAK-Inhibitoren) und entzündliche Arthritiden jenseits der rheumatoiden Arthritis.

Quelle: Ann Rheum Dis 2024; doi: 10.1136/ard-2024-225982