SYSTEMISCHE SKLEROSE

CAR-T-Zelltherapie Option bei fehlender HSCT-Eignung

Die Wirksamkeit der CD19 CAR-T-Zelltherapie wurde bei Patienten mit systemischer Sklerose (SSc) wurde durch eine begrenzte Anzahl von Fallberichten und -serien belegt. Eine bereits etablierte Behandlungsoption für schwere SSc ist die autologe Stammzelltransplantation (HSCT). Ziel einer Analyse deutscher Rheumatologen um Jörg Henes, Tübingen, war es, bei fünf für eine HSCT ungeeigneten SSc-Patienten die Machbarkeit und Sicherheit der CD19 CAR-T-Zelltherapie zu bewerten.

Zwischen Juli 2023 und Juli 2024 wurden fünf SSc-Patienten mit CAR-T-Zellen behandelt. Die Zellen wurden in einem akademischen GMP-Labor mit einem humanen Anti-CD19 lentiviralen Konstrukt hergestellt und amplifiziert. Die CAR-T-Zellen (1 Mio. pro kg) wurden an Tag 0 nach einer Lymphodepletion mit Fludarabin und Cyclophosphamid infundiert. Alle Patienten zeigten eine robuste Expansion der CAR-T-Zellen und eine B-Zell-Depletion. Es wurden keine schweren Fälle von Zytokinsturm (CRS), Infektionen oder einem immunassoziierten Neurotoxizitätssyndrom (ICANS) festgestellt. Die Patienten wurden für 2 bis 3 Wochen stationär behandelt. Zwei Patienten wurden für bis zu 12 Monate beobachtet, ein Patient für 10 und ein weiterer für 5 Monate. Es zeigte sich eine gute Wirksamkeit auf Haut-, Lungen- und gastrointestinale SSc-Manifestationen. Ein Patient entwickelte eine tödliche sekundäre hämophagozytische Lymphohistiozytose, vermutlich aufgrund einer Herpes-simplex-Virusinfektion nach einer allergischen Reaktion auf Aciclovir und einer nachfolgenden massiven Expansion der CAR-T-Zellen zwei Monate nach der Therapie. Die Autoren vermuten eine Assoziation mit einer zugrunde liegenden Mutation im Protein Tet-Methylcytosin-Dioxygenase 2 (TET2), das in hämatopoetischen Malignomen mutiert ist.

Die Analyse der fünf Patienten legt nahe, dass die CD19 CAR-T-Zelltherapie eine mögliche Behandlungsoption für Patienten ist, die nicht für eine HSCT infrage kommen. Dennoch können tödliche Nebenwirkungen auftreten, weshalb eine sorgfältige Patientenauswahl und ein Screening auf Genveränderungen bei Patienten mit abnormalem Blutbild ratsam ist.

Quelle: EULAR Rheumatol Open 2025; doi: 10.1016/j.ero.2025.03.005