PRAXISABGABE

Wie bereite ich eine Praxisab- bzw. übergabe vor?

Das Zulassungsrecht hat sich in den letzten dreißig Jahren verändert, weshalb der Referent, Dr. Peter Pfeifer, Hauptabteilungsleiter Sicherstellung, KV Berlin, einige, für die heutige Zeit wichtige Punkte herausgearbeitet hat.

Zulassungsbeschränkung

Das Auswahlverfahren hat nur dann Bedeutung, wenn in Gebieten Zulassungsbeschränkungen bestehen. Bestehen diese nicht, ist eine Praxis frei verkäuflich an Bewerber Facharzt für Rheumatologie oder Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie. Erste wichtige Aufgabe der Übergabevorbereitung ist, mit der betreffenden KV über den Versorgungsgrad zu sprechen, und ob mit einer Entsperrung zu rechnen ist oder nicht. In diesem Rahmen ist auch die 8 %-Vorgabe* des G-BA zu erörtern, die für die Bedarfsplanung festgelegt ist. Diese Beratung führt zu dem Ergebnis, dass der Abgeber sich auf ein Ausschreibeverfahren vorbereiten muss oder nach privatrechtlichen Kriterien ein freier Verkauf möglich ist.

Ausschreibung

In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit des Jobsharings von Bedeutung. Jobsharing gibt es in der Variante zugelassene(r) oder angestellte(r) Ärztin oder Arzt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nach 5 Jahren das Auswahlermessen der Zulassungsgremien auf 0 geht, d. h., dann müssen die Jobsharer genommen werden. Rein praktisch lässt sich feststellen, dass die Zulassungsgremien nach drei Jahren den Jobsharer für die Nachfolge freigeben. Bedeutet: Schon 3-5 Jahre vor dem gewünschten Abgabetermin muss die Planung und Entscheidung Jobsharer ja oder nein gefallen sein!

Praxisanalyse

Spätestens zwei Jahre vor der Abgabe oder dem Verkauf sollte folgendes aufbereitet sein:

  • Welche Praxisverbindlichkeiten bestehen?
  • Welche Verträge bestehen und wie sehen sie aus, z. B. Mietvertrag, Verträge mit dem Personal
  • Wie sieht das Praxis-Exposé aus? Zustand Räumlichkeiten, Geräte, Abschreibungen und mehr.

Die Zeitempfehlung für das Praxis-Exposé ist deshalb artikuliert, damit in der Folgezeit bis zum Verkauf noch Änderungen/Verbesserungen vorgenommen werden können. Mit dem Abschluss dieser Punkte ist der Abgabeinteressent gut für anstehende Verhandlungen gerüstet.

Eine wichtige Anregung gab Pfeifer noch, nämlich ab einem Alter, in dem über Nachfolge nachgedacht wird, den Fall eines plötzlichen Todesfalles zu berücksichtigen, denn mit dem Tod endet die Zulassung. Eine Ermächtigung erlaubt jedoch eine Weiterführung der Praxis von zwei Jahren.

*Es ist sicherzustellen, dass mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 8 % der regionalen Verhältniszahl der Fachinternisten den Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie sowie den Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie vorbehalten ist. Der G-BA prüft diese Regelung und strebt eine Anhebung der Mindestquote für Rheumatologen auf 10 v.H. der regionalen Verhältniszahl bis zum 31.12.2024 an, soweit die Überprüfung einen entsprechenden Versorgungsbedarf ergibt (Bedarfsplanungs-Richtlinie Stand: 21. April 2022).