ZULASSUNGSVERORDNUNG

Was ändert sich durch die geplanten Reformen?

Rechtsanwalt Christian Koller

Rechtsanwalt Christian Koller

Mit dem Referentenentwurf zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte präsentiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Reformvorhaben, das die über Jahrzehnte gewachsene Regelungslage erstmals grundlegend modernisieren soll. Der nachfolgende Beitrag zeigt, was die geplanten Änderungen konkret für Ärzte bedeuten.

Warum eine Reform? Hintergrund und Zielsetzung

Die derzeitigen Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte stammen ursprünglich aus dem Jahr 1957 und wurden über die Jahre hinweg lediglich punktuell angepasst. Demnach spiegeln viele Regelungen die heutige Versorgungswirklichkeit nicht mehr passend wider. Eine Reform ist dementsprechend unabdingbar. Zu den übergeordneten Zielen einer geänderten Zulassungsordnung gehören Bürokratieabbau, Digitalisierung, eine Anpassung an moderne Praxisformen und flexiblere Vertretungsregelungen. Insbesondere wird auch ein praktikableres Zulassungsverfahren angestrebt.

Bürokratieabbau

Zunächst zielt die Reform auf eine Entlastung von Praxen und Zulassungsbehörden ab. Zur Reduzierung bürokratischer Hürden sollen die Anträge auf Zulassung und Eintragung in das Arztregister künftig elektronisch gestellt werden können, wobei die Änderung der Zulassungsverordnung die schriftliche Antragstellung vorsieht. Dabei wird den Kassenärztlichen Vereinigungen auferlegt, jeweils ein standardisiertes Formular auf ihrer Website bereitzustellen, um für Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Verfahren zu sorgen. Auch soll im Zulassungsverfahren der Grundsatz der Einreichung von Urschriften abgeschafft werden, was den Arbeitsaufwand bei der Antragstellung erleichtern dürfte.

Besonders begrüßenswert ist die geplante Regelung für Ärzte, die ihre Zulassung zugunsten einer Anstellung ruhen lassen möchten. Im Rahmen des Antragsverfahrens beim Zulassungsausschuss sollen die Nachweispflichten deutlich reduziert werden, da viele der geforderten Unterlagen bereits bei der ursprünglichen Zulassung eingereicht wurden.

Digitalisierung

Die Reform sieht die Einführung eines zentralen elektronischen Registers in jedem Zulassungsbezirk vor. Dieses Register soll alle relevanten Daten zu Ärzten bündeln, einschließlich persönlicher Angaben (Approbation, Weiterbildung, Zulassung, etc.) und Praxisorganisation. Bemerkenswerterweise sollen nicht nur wie bisher zugelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten erfasst werden, sondern auch angestellte Ärzte/Psychotherapeuten, Berufsausübungsgemeinschaften, ermächtigte Einrichtungen, Eigeneinrichtungen und Medizinische Versorgungszentren. Besonders dieser Aspekt berücksichtigt die geänderten Strukturen der ambulanten Versorgungslandschaft und sorgt für eine Anpassung.

Auch die Zulassungsausschüsse selbst profitieren von der angestrebten Digitalisierung, indem Sitzungen künftig per Videokonferenz abgehalten werden können, ohne dass ein besonderer Grund wie Gesundheitsschutz vorliegen muss.

Flexibilisierung

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass sich Ärzte innerhalb von zwölf Monaten

  • bis zu drei Monate bei Urlaub, Fortbildung oder humanitärer Hilfe,
  • bis zu sechs Monate bei Krankheit,
  • bis zu zwölf Monate im Zusammenhang mit einer Entbindung

genehmigungsfrei vertreten lassen können. Sollte die genehmigungsfreie Höchstdauer von zwölf Monaten erreicht werden, können weitere Vertretungen von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden.

Darüber hinaus dürfen nun auch für angestellte Ärzte für einen befristeten Zeitraum Entlastungsassistenten beschäftigt werden, wie z. B. zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, der Erziehung von Kindern oder der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Ebenso soll der Spielraum der Assistenten erweitert werden, indem diese beispielsweise Patienten von Praxen aus der näheren Umgebung, deren Zulassung geendet hat, versorgen können.

Kostenaspekte

Die Reform sieht eine Erhöhung der Zulassungsgebühren um 10 % vor. Zweck der Anpassung ist die Finanzierung der Verwaltung, des zentralen elektronischen Registers und der digitalen Verfahren. Zwar steigt damit der finanzielle Aufwand für Ärzte leicht, gleichzeitig sollen die optimierten Abläufe Zeit sparen und Bürokratie reduzieren.

Ein Ausblick

Der Entwurf wird aktuell in der Verbändeanhörung diskutiert, bevor er im Kabinett und im Bundesrat weiterbehandelt wird. Ein Inkrafttreten ist voraussichtlich für 2026 geplant. Die Reform der Zulassungsverordnung markiert einen wichtigen Schritt hin zu moderneren und flexibleren Strukturen in der ambulanten Versorgung. Vor allem die neuen Möglichkeiten bei Vertretungen und der Einsatz von Assistenten dürften den Praxisalltag spürbar erleichtern. Gleichzeitig bleibt offen, wie reibungslos die Umsetzung in der Praxis gelingt.


Rechtsanwalt Christian Koller
Fachanwalt für Medizinrecht
TACKE KOLLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co KG
Rindermarkt 16, 80331 München