Betreiberwechsel bei der ASV-Servicestelle
Zum 01.07.2024 wechselte der Dienstleister, der die ASV-Servicestelle betrieb. Dies übernimmt nun das aQua-Institut in Göttingen. Die ASV-Servicestelle (www.asv-servicestelle.de) führt das bundesweite ASV-Verzeichnis und verwaltet die ASV-Teamnummern für die Abrechnung. Mit dem Wechsel kam es zu organisatorischen Problemen wie z. B. Datenverlust. Auch war die Teamsuche auf der Webseite über geraume Zeit nicht gut nutzbar. Die meisten dieser Probleme scheinen inzwischen behoben worden zu sein.
Änderung der 30-Minuten-Regelung
Bislang galt für alle Mitglieder des ASV-Teams, die Leistungen am Patienten erbringen, der Grundsatz einer „angemessenen Entfernung“ vom Standort der Teamleitung. Diese war als Orientierungswert für die Erweiterten Landesausschüsse (ELA) mit „in der Regel 30 Minuten“ angegeben. Der G-BA hatte nun im März (nur) für die Hinzuzuziehenden Fachärzte diesen Orientierungswert gestrichen. Für das Kernteam gibt es den Zusatz weiterhin. Man wollte damit den ELA mehr Handlungs- und Interpretationsspielraum bei der Zulassung von ASV-Teams gerade im ländlichen Raum geben. Der Beschluss ist im August in Kraft getreten. Wie die ELA dies nun umsetzen, bleibt abzuwarten. Der Beschluss kann hier nachgelesen werden: https://www.g-ba.de/beschluesse/6538/
Änderung des Verfahrens zur Aktualisierung der Appendizes
Im Oktober hatte der G-BA ein neues Verfahren beschlossen, wie künftig die Appendizes schneller an Änderungen des EBM angepasst werden sollen. Im Kern soll das Verfahren künftig folgendermaßen ablaufen:
- Beschließt der G-BA eine neue ASV-Konkretisierung, so verabschiedet er in dem Zuge auch weiterhin den Appendix der abrechenbaren Leistungen (Behandlungsumfang).
- Kommt es zu Änderungen des EBM, so kann der ergänzte Bewertungsausschuss eine neue Fassung des Appendix beschließen, in dem die EBM-Änderung direkt nachgezogen wird. In dem Falle tritt der vom G-BA beschlossene Appendix (Erstfassung) außer Kraft und wird durch die Fassung des ergänzten Bewertungsausschusses ersetzt.
Das Verfahren hat das Potenzial, dass somit lange Zeitperioden mit Diskrepanzen zwischen EBM und Appendizes passé sind. Entscheidend wird die Handlungsfähigkeit des ergänzten Bewertungsausschusses sein. Der Beschluss wird vermutlich im 1. Quartal 2025 in Kraft treten. Die aktuellen Beratungen zur turnusmäßigen Aktualisierung der Appendizes, die im September begonnen haben, werden somit noch zu Ende geführt und das neue Verfahren dann erst umgesetzt. Zum Beschluss: https://www.g-ba.de/beschluesse/6887/