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Thema: Teilnahme gesamter BAG an ASV?

Thema: Teilnahme gesamter BAG an ASV?

Frage: Wir betreiben eine rheumatologische Gemeinschaftspraxis und möchten gerne mit der gesamten Praxis an der ASV teilnehmen. Ist das möglich?

Antwort: Eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) im Sinne von § 33 Ärzte-ZV kann nicht an der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen. Sie ist mangels entsprechendem Zulassungsstatus nicht teilnahmeberechtigt gemäß § 116b Abs. 2 SGB V, sodass ihre institutionelle Benennung nach § 2 Abs. 2 S. 5 der ASV-Richtlinie nicht möglich ist. Somit können nur einzelne Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, aber auch Medizinische Versorgungszentren (MVZs) Teilnehmer der ASV werden.

Dies urteilte nun das Bayerisches Landessozialgericht in seiner aktuellen Entscheidung vom 08.04.2022 (Az.: L 12 KR 546/21). Zwar wies das Gericht darauf hin, dass dies eine Bevorzugung von MVZ gegenüber Gemeinschaftspraxen sei. Die ASV-Richtlinie habe dies aber so gewollt.