DELEGATION ÄRZTLICHER LEISTUNGEN

Praktische Tipps zur Einführung der RFA-Visite

Nachdem der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für das Delegationsmodell DELIVER-CARE mit qualifizierten MFA (RFA)-Visiten am 22. August 2025 eine Transferempfehlung mit Prüfbitte zur Überführung in die Regelversorgung ausgesprochen hat, dürfte der Anreiz zur Implementierung einer RFA-Sprechstunde nochmal gestiegen sein. Eine praktische Hilfestellung bietet ein Leitfaden zur Delegation ärztlicher Leistungen in der Rheumatologie.

Das im Rahmen von DELIVER-CARE erstellte Handbuch stellt praxisnah und anschaulich einen Leitfaden für alle beteiligten Berufsgruppen dar. Dieser berücksichtigt die heterogenen Rahmenbedingungen in den Praxen und schlägt daher so viele Schritte wie nötig bei gleichzeitig so viel Gestaltungsspielraum wie möglich vor. So sind sieben Schritte notwendig, die aufeinander aufbauend zur Implementierung von Delegation in der Facharztpraxis führen und diese nachhaltig sichern:

1. ARZT UND RFA ENTSCHEIDEN SICH FÜR DELEGATION/RFA-VISITE

Zunächst wird eine Grundlage für die Delegation geschaffen. Der Arzt bespricht mit der RFA, welche Aufgaben delegiert werden sollen und auf dieser Grundlage kann die RFA eine Entscheidung treffen.


2. ARZT BESPRICHT MIT DER RFA, WAS MIT DER DELEGATION ERREICHT WERDEN SOLL

Warum soll delegiert werden? Welche Ziele werden damit im Rahmen der Praxisphilosophie verfolgt? Dies sind einige der Fragen, die in diesem Schritt besprochen werden und helfen, eine gemeinsame Zielvorstellung als Basis für das weitere Vorgehen zu entwickeln.


3. RFA HOSPITIERT BEIM ARZT

Durch Hospitationen in der ärztlichen Sprechstunde lernt die RFA die Umsetzung des bisher Erfahrenen kennen und kann sich ein realistisches Bild davon machen, wie es in praktisches Verhalten umgesetzt wird.


4. RFA ERARBEITET UMSETZUNGSIDEEN

Die RFA erarbeitet nun standardisierte Ablaufpläne für die RFA-Visite mit dem Ziel, das Verständnis für die Aufgaben und Ziele zu vertiefen.


5. RFA STIMMT DIESE MIT DEM ARZT AB, GGF. ANPASSUNG/ÜBERARBEITUNG

Dieser Schritt schafft Klarheit und Sicherheit sowohl für die RFA als auch für den Arzt. Beide können wahrnehmen, ob das Bisherige richtig verstanden wurde und das gegenseitige Vertrauen wird dadurch gestärkt.


6. RFA STARTET MIT DELEGATIONSAUFGABEN/RFA-VISITE

Nun beginnt die Umsetzung des bisher abgestimmten Vorgehens: Die sammelt erste Erfahrungen mit der Übernahme ärztlicher Aufgaben.


7. ARZT UND RFA REFLEKTIEREN GEMEINSAM UND PASSEN DAS VORGEHEN GGF. AN

Offene Fragen und Missverständnisse können geklärt werden und insgesamt wird das Vorgehen gemeinsam reflektiert und bei Bedarf angepasst.

Das Vorgehen ist geprägt von einem wertschätzenden Miteinander zwischen Arzt und RFA sowie dem gesamten Praxisteam. Die RFA kann bei Bedarf nachfragen und gewinnt durch den stimmigen Aufbau der Verantwortungsübernahme Sicherheit.

Der bei der BDRh Service GmbH bestellbare Leitfaden schließt eine bisher bestehende Lücke und vermittelt die notwendigen Arbeitsschritte von der ersten Idee, mit Delegation arbeiten zu wollen, bis zur Umsetzung einschließlich des Evaluationsschrittes, bei dem die Frage nach der Verbesserung im Mittelpunkt steht. Praktische Tipps und übersichtliche Zusammenfassungen runden die Darstellung ab.

Literatur: „Ärztliche Leistungen delegieren – Ein Leitfaden zur Einführung in die Rheumatologie“; Dr. Kirsten Hoeper, Dr. Maike Kriependorf, Prof. Dr. Klaus Krüger, Dr. Florian Schuch, Patricia Steffens-Korbanka, 2024