Vorausgestellt werden muss, dass dieser Artikel keine Werbung darstellt, sondern einen Sicherheitshinweis auf ein wichtiges Tool in der Praxis, nämlich die digitale Einrichtung, geben soll. Natürlich hat jeder Praxisinhaber seine Risiken rund um die Praxis durch Versicherungen abgemindert. Dennoch wird in einer Reihe von Diskussionen erwähnt, eine Cyberversicherung bauche man nicht. Im Folgenden wird auf einige bedenkenswerte Aspekte für eine Cyberversicherung wie auch für notwendige oder empfehlenswerte Versicherungen hingewiesen.
Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die sinnvoll sind – einige davon sind Pflicht, andere empfehlenswert.
- Berufshaftpflichtversicherung (Arzt-Haftpflicht): Sie deckt Schadensersatzansprüche ab, die sich aus Behandlungsfehlern, Aufklärungs- oder Dokumentationsmängeln ergeben.
- Gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter: Angestellte unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht (z. B. über die zuständige Berufsgenossenschaft).
- Praxisinhalts-/Inventarversicherung (Sachversicherung): Diese deckt Geräte, Einrichtung, Computer, Mobiliar etc. z. B. gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch ab.
- Risiko-Lebensversicherung (Anmerkung: auf Partner ausgestellt)
- Betriebsunterbrechungs- oder Praxisausfallversicherung: Sollte die Praxis z. B. durch Schaden (Wasser, Feuer) oder durch Ausfall des Arztes geschlossen werden, kann diese helfen, laufende Kosten und entgangene Gewinne abzusichern.
- Gebäudeversicherung/Elementarschadenversicherung: Praxisinhaber/in ist Eigentümer/in der Praxisräume bzw. des Gebäudes. Elementarschäden (z. B. Überschwemmung) sind nicht automatisch gedeckt und sollten speziell betrachtet werden.
- Rechtsschutzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Cyberversicherung?
Wann ist sie sinnvoll
Praxen verwalten hochsensible Gesundheits- und Patientendaten. Damit machen sie sich zu attraktiven Zielen von Cyberangriffen, die einen nicht abschätzbaren, erheblichen finanziellen Schaden verursachen können, z. B. durch erforderliche Datenwiederherstellung, totale Betriebsunterbrechungen, Bußgelder wegen Datenschutzverstößen, vielleicht Lösegeldforderungen, Schadenersatzforderungen und einiges mehr. Die Schadenshöhe vergrößert sich noch durch digitale Anknüpfungen an andere Partner oder Dienstleister. Das bedeutet, dass für eine digitalisierte Praxis ein reales Risiko besteht – und das kann eine Cyberversicherung sinnvoll machen.
Worauf ist noch zu achten?
Einige Aspekte, die nicht auf Vollständigkeit beruhen, können beim Check oder der Überlegung für eine Cyberversicherung hilfreich sein:
- Versicherungsumfang: Welche Risiken sind oder sollen abgedeckt werden, z. B. Betriebsausfall/-unterbrechung, Datenwiederherstellung, Haftpflicht gegenüber Dritten, Lösegeld, Bußgelder etc.
- Versicherungsumfang: Was soll abgedeckt werden, z. B. nur Angriffe von außen, nicht aber Bedienfehler oder nur Bedienfehler, Insiderfehler, fehlende Sicherheitsupdates etc.
- Voraussetzungen: Welche Sicherheitsmaßnahmen (Updates, Backups, Firewalls, Passwortpolitik) müssen oder sollen vorhanden sein.
- Selbstbehalt und Deckungssumme
- Prävention organisieren: Fehlender Schutz bei nicht vorhandener oder ungenügender IT-Sicherheit!
Fazit: Für eine moderne Arztpraxis ist eine gut ausgestaltete Cyberversicherung eine sinnvolle, wenn nicht sogar notwendige Ergänzung zur Absicherung der Praxis und Abwendung nicht kalkulierbarer Schadenshöhen.
