FRAU ELSNER, WIE STELLT SICH DER VDEK DAS PRIMÄRARZTMODELL VOR UND WIE BEURTEILT DER VERBAND DEN POLITISCHEN WILLEN?
Die ambulante Versorgungslandschaft ist zunehmend komplex und viele Menschen wünschen sich mehr Orientierung. Wir beobachten lange Wartezeiten, insbesondere auf Facharzttermine durch häufige Fehl- bzw. Überinanspruchnahmen ärztlicher Leistungen. Dies nehmen Versicherte als eine Verschlechterung in der Versorgung wahr.
Es braucht aus unserer Sicht in der ambulanten Versorgung eine Weiterentwicklung hin zu einem Primärversorgungssystem, ohne einen neuen Flaschenhals zu schaffen. Als vdek haben wir bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verbindliches Primärversorgungssystem erarbeitet. Wir wollen den Zugang verbessern, schnellere Termine bedarfsgerecht ermöglichen und durch eine konsequente digitale Vernetzung die Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern verbessern. Dafür braucht es eine zentrale (digitale) Ersteinschätzung, eine elektronische Überweisung sowie eine GKV-Terminplattform.
IN WELCHEN BEREICHEN GIBT ES EINE KONVERGENZ VON HAUS- UND FACHÄRZTEN?
Einziges Kriterium für die Weiterbehandlung ist der Bedarf und die Dringlichkeit. Der freie Zugang zum Hausarzt, der neben ausgewählten Fachärzten, insbesondere bei Chronikern, fester Ansprechpartner der Patienten ist, bleibt erhalten.
Ergibt die zentrale, einheitliche Ersteinschätzung, dass eine ärztliche Abklärung und Behandlung der Beschwerden erforderlich sind, wird eine direkte Terminvereinbarung bei der passenden Arztpraxis über eine Terminplattform angeboten. In den meisten Fällen übernimmt die hausärztliche Praxis die Rolle der primärversorgenden Praxis. Bei eindeutig fachärztlichem Behandlungsbedarf (z. B. in der Orthopädie oder der Rheumatologie) kann auch eine fachärztliche Praxis dafür infrage kommen. Chronisch Kranke können eine Dauerüberweisung zu Fachärzten erhalten, besonders in der Rheumatologie ist das von wirklichem Nutzen. Wichtig ist, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung die dafür infrage kommenden Behandlungspfade selbst festlegen und regeln können.
BESITZT DAS PRIMÄRARZTMODELL ÖKONOMISCHES EINSPARPOTENZIAL?
Mit einer einheitlichen Struktur zur Patientenorientierung, einer zentralen Ersteinschätzung und einer Anbindung an die elektronische Patientenakte gehen eine Reduzierung nicht notwendiger Arztkontakte und die Vermeidung unnötiger Doppel- und Mehrfachuntersuchungen einher. Das Modell zielt nicht primär auf Kosteneinsparung ab, sondern dient vielmehr der Effektivitätssteigerung. Wir erhoffen uns für die Versicherten mehr Orientierung, eine koordinierte Behandlung und schnellere Termine.
WELCHES FAZIT ZIEHEN SIE?
Wir fordern, dass der angekündigte Gesetzentwurf für ein Primärversorgungssystem zeitnah auf den Weg gebracht wird. Als Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung nehmen wir uns der Aufgaben an, die Umsetzung voranzubringen, insbesondere wenn es um Fragen zur Ausgestaltung eines Ersteinschätzungssystems oder der Datenübermittlung der unterschiedlichen Plattformen geht und den Prozess zu beschleunigen. Erste Weichen für die Bestandteile eines künftigen Primärversorgungssystems werden zudem bereits mit dem Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen gestellt. Danach sollen unter anderem die ePA-Apps zum digitalen Versorgungseinstieg weiterentwickelt werden. Über sie soll künftig unter anderem die Ersteinschätzung und Terminvermittlung erfolgen. Auch die elektronische Überweisung soll ab 2029 verpflichtend eingeführt werden. Wir würden hier gerne früher starten.
Haben Sie vielen Dank für das Gespräch!
