IN WELCHEN SITUATIONEN WIRD WIRKLICH EIN REGRESS AUSGESPROCHEN?
Dies betrifft vor allem Off-label-Verordnungen, Verordnungen fiktiv zugelassener Arzneimittel und nicht verschreibungspflichtiger Medikamente, sowie unzutreffende Verordnungen über Sprechstundenbedarf (anstatt auf Namen des jeweiligen Patienten). Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Einzelfall (also der Frage, ob der gleiche Behandlungserfolg tatsächlich mit einem preiswerteren Präparat möglich gewesen wäre) ist die Erfolgswahrscheinlichkeit bei adäquater Einlassung auf die Prüfung sehr hoch.
GIBT ES VERSORGUNGSFORMEN, IN DER REGRESSE KEINE ROLLEN SPIELEN?
Ja, statistische Prüfungen spielen bei Rheumatologen aber ohnehin kaum eine Rolle. In innovativen Versorgungsprojekten wie VERhO, die auf eine optimierte Therapie von Patienten mit Rheumatoide Arthritis abzielen, steht die patientenorientierte Behandlung im Vordergrund und nicht statistische Prüfungen. Generell gilt dies aber auch bei Verordnungen im Rahmen der ASV-Verordnungen, diese unterliegen zwar dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit, werden aber nicht im Rahmen der üblichen Vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung geprüft. Daher sind ASV-Verordnungen von solchen Regressen ausgenommen und ermöglichen eine spezialisierte Versorgung ohne Regressangst oder Einzelfallprüfungen.
IST DAS THEMA REGRESS EIN HINDERUNGSGRUND FÜR RHEUMATOLOGEN, IN DIE NIEDERLASSUNG ZU GEHEN?
Das Thema Regress hat seinen Schrecken verloren, statistische Prüfungen finden so gut wie nicht mehr statt. Bundesweit dürften weniger als 100 Regresse aus statistischen Prüfungen verhängt werden, Rheumatologen sind deshalb nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,065 % betroffen. Damit sollten Regresse kein wesentliches Hindernis für die Niederlassung darstellen.
KANZLEI FÜR GESUNDHEITSRECHT
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TIPP für die Kolleginnen und Kollegen, die entweder eine Praxis abgeben oder übernehmen wollen
Natürlich besteht ein Konflikt während der Entscheidungsfindung, wann gebe ich die Praxis ab und bei der Entscheidung, kann und will ich eine Praxis mit einer seit vielen Jahren bestehenden Struktur übernehmen? In dieser Zeitschrift wird über das digitale System RheDAT berichtet. Ein Kollege, der auf Seite 20-21 über seine Erfahrungen mit RheDAT berichtet, möchte hier ermutigen, eine Digitalisierung in die Praxis zu implementieren, und zwar aus den verschiedensten Gründen – auch um Käufer oder Nachfolger für bestehende Praxen zu finden:
Schon in der Praxisplanungsphase habe ich mich für eine möglichst frühe Integration von RheDAT und RheCORD in meinen Praxisablauf entschieden, um nicht nur meine Mitarbeiter zu entlasten, sondern auch einen zeitgemäßen Service für meine Patienten zu bieten. Die Patienten können so in ruhiger Atmosphäre und bei weniger Stress am Empfang sowohl bei Erstvorstellung als auch bei den Verlaufskontrollen ihre Angaben selbstständig machen. Durch die Integration von RheCORD werden die notwendigen Scores automatisch in die Patientenakte übernommen. Durch einen intelligenten Einsatz der digitalen Hilfsmittel werden keine Aufgaben mehr vergessen und so auch das Sicherheitsprofil für die Patienten aber auch das Praxismanagement deutlich verbessert. Durch den zunehmenden Funktionsumfang und regelmäßige Updates von RheDAT und RheCORD werden immer mehr Schritte im Praxisalltag digital unterstützt.
Somit kann ich nach meiner Erfahrung Kollegen und Kolleginnen ermutigen, vor allem solche, die eine Praxisübergabe planen, die digitalen Hilfsmittel in ihre Praxisabläufe frühzeitig zu integrieren. Auch im Hinblick fehlender Fachkräfte (MFA, RFA) kann so künftig ein reibungsloser Praxisablauf gewährleistet werden. So macht es Freude, niedergelassener Arzt zu sein!
DR. ANDREAS WALBERER