GKV-BEITRAGSSTABILISIERUNGSGESETZ

Empfehlung zur Abschaffung der Labor-Selbstzuweisung vorerst abgewendet

Der am 30. März vorgelegte Bericht der Finanzkommission Gesundheit hat mit seinen insgesamt 66 Empfehlungen für erhebliche Unruhe in der rheumatologischen Landschaft gesorgt. Besonders die Empfehlung Nummer 17 – die geplante Abschaffung der Selbstzuweisung von Laborleistungen – stieß bei unseren Mitgliedern auf verständliche Verunsicherung. Eine solche Maßnahme würde die bewährten Strukturen der rheumatologischen Versorgung massiv gefährden.

Um zu verhindern, dass diese kritische Empfehlung den Weg in den Gesetzesentwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz findet, hat der BDRh umgehend umfangreiche politische Aktivitäten entfaltet. Wir haben eine umfassende und fachlich detaillierte Stellungnahme erarbeitet, welche die fatalen Folgen einer Abschaffung für die Patientensicherheit und Behandlungsqualität aufzeigt. Diese Stellungnahme wurde direkt an die einschlägigen Gesundheitspolitiker, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie an die entscheidenden Institutionen der Selbstverwaltung übermittelt. Dankbar sind wir denjenigen unter unseren Mitgliedern, die regional aktiv geworden sind und ihrerseits politische Kontakte aktiviert haben.

Mit Erfolg: Im aktuellen Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist die besagte Empfehlung nicht enthalten. Entwarnung bedeutet dies jedoch noch nicht vollständig. Uns ist bewusst, dass solche Vorschläge im Laufe von Gesetzgebungsverfahren schnell wieder reaktiviert werden können. Der BDRh arbeitet daher im Hintergrund kontinuierlich weiter und bereitet sich strategisch darauf vor, umgehend und schlagkräftig zu reagieren, sollte die Empfehlung 17 im weiteren parlamentarischen Prozess doch wieder auf den Tisch kommen.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen selbstverständlich auf dem Laufenden.