Ein Überblick zu medizinischen und Management-Maßnahmen

In Anbetracht der fast inflationären Meldungen über und zum Corona-Virus wollen wir in dieser Ausgabe wichtige Informationen für die rheumatologische Praxis anbieten – sowohl was Therapie- und Versorgungsaspekte anbelangt, als auch im konkreten Praxismanagement in Bezug auf Organisation und dem Auffangen etwaiger finanzieller Probleme. 

Den medizinischen Aspekt bildet die aktuelle Stellungnahme bzw. Handlungsempfehlung der DGRh. Dem verständlichen Reflex, immunsuppressive Therapien zu reduzieren, sollte in den meisten Fällen nicht nachgegeben werden, so Prof. Dr. Klaus Krüger, der die DGRh-Empfehlungen erläutert. Eingegangen wird ferner auf mögliche Engpässe in der Therapie mit Antimalariamitteln oder womöglich auch IL-6-Inhibitoren, die als Kandidaten vor oder bei COVID-19-Pneumonien gehandelt werden.    

Der/die Praxisinhaber werden eigentlich zum ersten Mal vor die Frage gestellt: Wie kann ich wegen der Einschränkungen, heißt Mindereinnahmen, den Praxisbetrieb so aufrechterhalten und den Versorgungsauftrag erfüllen? Oder: Wie ist die Liquidität bezüglich privater und praxisbezogener Verpflichtungen zu erhalten?

Der Gesetzgeber hat für diese außergewöhnliche Situation bekannte Gesetze geändert. Deswegen haben ein Rechtsanwalt arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen und Fragestellungen in einem Artikel dargelegt sowie ein Steuerberater das Thema Kurzarbeitergeld und Liquiditätspotenziale ausgearbeitet.

Stimmungsbilder und Berichte über Maßnahmen und Erfahrungen, die zwei Kolleginnen und fünf Kollegen in ihren Praxen gemacht haben, runden dieses aktuelle „Corona-Special“ ab.