COVID-19 UND RHEUMATOLOGIE

Aktualisierte Handlungsempfehlungen der DGRh

Die COVID-19-Pandemie stellt sowohl für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen (ERE) als auch Rheumatologen weiterhin eine große Herausforderung dar. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) zur Betreuung von ERE-Patienten wurden kürzlich vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse auch zu den verfügbaren Impfungen gegen SARS-CoV-2 aktualisiert.

Das Ergebnis sind 17 Kernempfehlungen für die Betreuung von ERE-Patienten im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie, die mit einer Ausnahme mit einem hohem Grad an Übereinstimmung (LoA >9,0) verabschiedet wurden – eine detaillierte Lektüre der Arbeit ist ratsam.

Allgemeine Hinweise und zu Therapien

ERE-Patienten sollten zur Vermeidung von Infektionen die vom RKI beschriebenen Verhaltens- und Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Dies gilt auch bei positivem SARS-CoV-2-IgG-Antikörper (Ak)-Nachweis. Besondere, darüber hinaus gehende Maßnahmen sind nicht erforderlich. (1) Zur Unterbrechung von Infektionsketten kann der Einsatz der „Corona-Warn-App” oder vergleichbarer Apps empfohlen werden. (2) Das individuelle Risiko für eine Infektion oder einen schweren Krankheitsverlauf kann anhand allgemeiner (z. B. Alter, Multimorbidität, Adipositas, Rauchen) und krankheitsspezifischer (z. B. hohe Aktivität der ERE, schwere Systemerkrankung, Risikofaktoren) abgeschätzt werden. (3)

Die Einleitung oder Umstellung antirheumatischer Therapien sollte aufgrund der COVID-19-Pandemie weder unterbleiben noch verzögert werden. (4) Vor der Gabe von Rituximab (RTX) sollte aufgrund des erhöhten Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen und auch der Einsatz alternativer Therapien geprüft werden. (5) Bei Patienten ohne Infektionszeichen, auch mit Kontakt zu SARS-CoV-2 positiven Personen, sollte die bestehende antirheumatische Therapie unverändert fortgesetzt werden. Dies gilt auch für Glukokortikoide (GK) in der therapeutisch notwendigen Dosis. (6) Bei mittels PCR positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Patienten ohne Infektionszeichen sollte ein Pausieren bzw. Hinauszögern einer ts- oder bDMARD-Therapie für die Dauer der mittleren Inkubationszeit einer SARS-CoV-2-Infektion (z. B. 5-6 Tage) erwogen werden. Prinzipiell sollten csDMARDs bei fehlenden Infektionszeichen nicht abgesetzt werden. (7)

Bei Patienten mit gesichertem, aktivem COVID-19 sollte die DMARD-Therapie pausiert, Leflunomid ggf. ausgewaschen werden. Eine für die Behandlung der ERE eingesetzte GK-Dauertherapie ≤10 mg/Tag sollte in gleicher Dosis fortgesetzt werden. (8) Rheumatologen sollen bei der Entscheidung, die antirheumatische Therapie im Kontext von COVID-19 beizubehalten, zu reduzieren oder zu pausieren immer einbezogen werden. (9)

Eine generelle Empfehlung für ein Screening von ERE-Patienten auf SARS-CoV-2-Antikörper nach durchgemachter Infektion kann aktuell aufgrund fehlender Daten zur Antikörperbildung und -persistenz (insbesondere unter Immunsuppression) nicht gegeben werden. (10)

Was bei Impfungen zu beachten ist

ERE-Patienten mit positivem Test auf SARS-CoV-2 (PCR, Antigen-Schnelltest, Antikörper-Test) sollten im Covid-19-Register der DGRh (COVID19-rheuma.de) dokumentiert werden. (11) ERE-Patienten sollen den Impfempfehlungen der STIKO folgend gegen SARS-CoV-2 geimpft werden. (12) Allein aufgrund des Vorliegens einer ERE ergibt sich keine Präferenz eines der zugelassenen Impfstoffe. Mit dem Ziel einer raschen Immunisierung bei dringend notwendiger RTX-Therapie und bei Patienten >60 Jahre mit gesichertem APS oder Immunthrombopenie sollte vorsorglich die Verwendung eines mRNA-Impfstoffes erwogen werden. (13) Ein generelles Absetzen der DMARD-Therapie allein aufgrund der Impfung – da diese die humorale Immunantwort nach COVID-Impfung abschwächen können (wobei dies am deutlichsten RTX und am geringsten Anti-Zytokin-Biologika betrifft) – wird nicht empfohlen, da unbekannt ist, inwieweit dies den tatsächlichen Impfschutz beeinträchtigt. (14)

Ein Pausieren von Methotrexat für 1-2 Wochen nach jeder Impfung, von JAK-Inhibitoren 1-2 Tage vor und 1 Woche nach jeder Impfung und Abatacept je 1 Woche vor und nach jeder Impfung kann bei stabiler Remission der ERE erwogen werden, ist aber nicht zwingend. Eine gute Krankheitskontrolle ist gegenüber einer womöglich abgeschwächten Immunantwort auch im Kontext von Impfungen vorrangig. (15)

Die Impfserie sollte mit einem Abstand von ≥4 Monaten nach der letzten RTX-Gabe beginnen und RTX sollte idealerweise ≥4 Wochen nach Abschluss der Impfserie gegeben werden. Im Einzelfall kann bei Risikopatienten hiervon abgewichen werden. (16) SARS-CoV-2-Antikörper-Titer sollten nicht regelhaft zur Kontrolle des Impferfolgs bestimmt werden. Es ist noch unklar, inwieweit die Ergebnisse prädiktiv für den Schutz vor Infektion oder Erkrankung sind. (17)

Quelle: Mitteilung der DGRh, 11. Juni 2021