RHEUMATOIDE ARTHRITIS

Kein erhöhtes Malignitätsrisiko unter Anti-TNF-Therapien

Schwedische Rheumatologen um Viking Huss, Stockholm (Schweden), die der ARTIS-Studiengruppe angehören, untersuchten bei RA-Patienten das Auftreten und relative Risiko für eine erste Malignität (außer Hautkrebs) unter bDMARDs und JAK-Inhibitoren (tsDMARDs) in Abhängigkeit von der Zeit seit Therapiebeginn, dem Alter und der Zeit auf der aktiven Therapie. Erneut zeigte sich für TNFα-Inhibitoren (TNFi) kein erhöhtes Tumorrisiko.

In der bevölkerungsbasierten Kohortenstudie wurden 69.308 mit TNFi (Adalimumab, Certolizumab, Etanercept, Golimumab, Infliximab) oder anderen b/tsDMARDs (Abatacept, Rituximab, Baricitinib, Tofacitinib und Tocilizumab) behandelte RA-Patienten verglichen mit RA-Patienten, die keine b/tsDMARDs erhalten hatten und einer gematchten Referenzkohorte aus der Allgemeinbevölkerung (n=109.532; 2001-2018). Die Studie basiert auf prospektiv erfassten Daten aus dem Swedish Rheumatology Quality Register (ARTIS) sowie anderen Registern, die mit dem nationalen Krebsregister verknüpft wurden. Die Inzidenzraten und Hazard ratios (HRs) wurden mittels Cox-Regression geschätzt und auf Komorbiditäten und andere Faktoren adjustiert.

Auf Basis von 8.633 inzidenten Malignitäten bei RA-Patienten war das Gesamtrisiko unter TNFi (HR 1,0) weder erhöht, noch veränderte es sich mit der Zeit ab Therapiebeginn bzw. unter aktiver Therapie oder mit dem Alter – jeweils gegenüber b/tsDMARD-naiven RA-Patienten. Auch für andere b/tsDMARDs wurde mit HRs zwischen 1,0 und 1,2 kein konsistentes Signal für ein erhöhtes Gesamtrisiko festgestellt, jedoch signifikante Schätzungen über 1 für Abatacept bei 2-5-jähriger Therapie, für ältere Altersgruppen und zwischen verschiedenen bDMARDs und Blasenkarzinomen. Für Anti-TNF-Therapien kann also Entwarnung gegeben werden, bei anderen b/tsDMARDs und lokalisationsspezifischen Risiken gab es zumeist auch keine Auffälligkeiten, einigen Signalen sollten jedoch weiter nachgegangen werden.      

Quelle: Rheumatology 2021; 48(10): 1512-1518