ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION

Leistungserfassung für die Selektivverträge des BDRh in RheMIT

Bislang war bei der Teilnahme an den Selektivverträgen des BDRh (BARMER-Vertrag, RheumaOne) eine Doppeldokumentation von Angaben in RheMIT und in Rheuma Selekt notwendig. Dies entfällt nun. Denn ab dem 3. Quartal 2022 ist es möglich, Angaben zum Patienten, die in beiden Programmen erfasst werden, sowie auch die Leistungspositionen, nur noch in RheMIT zu dokumentieren. Über eine Schnittstelle können die Angaben dann in Rheuma Selekt übertragen werden; dort ist lediglich die abschließende Kontrolle und Einreichung der Abrechnung nötig.

Die Leistungserfassung in RheMIT steht zur Verfügung, sobald RheMIT entsprechend aktualisiert und die Schnittstelle unter Administration|Schnittstellen|Rheuma Selekt aktiviert wurde. Die neue Version von Rheuma Selekt mit der Schnittstelle wurde im Juli ausgeliefert, auch hier muss die Schnittstelle einmalig – aktuell noch über einen Eintrag in der Konfigurationsdatei – manuell aktiviert werden.

WICHTIGER HINWEIS: Obwohl die Leistungserfassung in RheMIT und die Schnittstelle zu Rheuma Selekt natürlich ausführlich getestet wurden, werden die neuen Funktionen im Q3 2022 erstmalig im tatsächlichen Betrieb verwendet werden. Neben der aktuell noch notwendigen Aktivierung der Schnittstelle in Rheuma Selekt über einen Eintrag in der Konfigurationsdatei (dies wird mit dem nächsten Update vereinfacht), funktioniert die Übertragung aktuell nur, wenn die Versichertennummer in RheMIT vorhanden ist. Wir empfehlen die Nutzung der Schnittstelle daher vorerst nur, wenn Sie die Versichertennummer in RheMIT dokumentiert haben und Ihre IT sie bei der Aktivierung unterstützen kann. Falls Sie die Schnittstelle noch nicht nutzen können oder möchten, können Sie natürlich auch weiterhin direkt in Rheuma Selekt dokumentieren. Die Nutzung der Schnittstelle ist freiwillig.                

Falls Sie sich entscheiden die Schnittstelle zu nutzen, würden wir uns über Ihr Feedback freuen: it(at)bdrh.de