DIGITALISIERUNG

gematic: Aktueller Entwicklungsstand der Telematik

Im Rahmen den BDRh-Kongresses stellte Frau Lina Rausch in ihrer Funktion als Repräsentantin der gematic GmbH den Entwicklungsstand der Telematik vor. Die gematic fungiert als Nationale Agentur für Digitale Medizin und ist verantwortlich für Konzeption, Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI). Gesellschafter sind u. a. die KBV, DKG, BZÄK, GKV-SV und PKV, die mehrheitliche Beteiligung liegt zurzeit noch beim Bundesministerium für Gesundheit, im Jahr 2024 wird die gematic zu 100 % dem Ministerium untergeordnet sein.

Die Telematikinfrastruktur ist heute die sichere und zentrale Plattform, um einen Datenaustausch im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Die Kernaufgaben der gematic sind:

  • Die Spezifikation: die gematic entwickelt selbst nicht, sondern macht Vorgaben für die Industrie, die die Anwendungen herstellt.
  • Test und Zulassung: die gematic testet die nach den von ihr gemachten Vorgaben die entwickelten Anwendungen, bevor sie von der gematic zugelassen werden.
  • Betriebskoordination: die gematic sorgt in der Telematikinfrastruktur für einen reibungslosen Ablauf zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. 

Die Anwendungen der Telematikinfrastruktur sind:

  • Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM): KIM stellt den sicheren E-Mailverkehr zwischen den Ärzten dar. Der Unterschied zu dem normalen Emailverkehr liegt in der Verschlüsselung und der Signierung der Nachricht. KIM funktioniert so, dass auf den normalen Emailaustausch oder das betreffende Primärprogramm zurückgegriffen werden kann.
  • Das E-Rezept: Als ein schneller und sicherer Weg zur Verordnung ist es seit mehr als zehn Jahren Standard in europäischen Ländern. Seit 01.09.2022 sind Deutschlands Apotheken E-Rezept-ready, ab dem 01.01.2024 sind Deutschlands Ärzte verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Ein dringender Rat an die Ärzte ist, die Zeit vor der Verpflichtung für die endgültige Einführung des E-Rezepts  für die Praxisvorbereitung zu nutzen.
  • Einlösen des E-Rezepts durch den Patienten: Aktuell gibt es zwei Möglichkeiten, und zwar über die E-Rezept-App, die in jedem App-Store zu finden ist und über den Papierausdruck, wobei ab dem Sommer 2023 die Einlösung über die Gesundheitskarte möglich ist.
  • Die elektronische Patientenakte (ePA): Auf dieser Akte sollen patientenrelevante Gesundheitsdaten zentral und sicher an einem Ort gespeichert werden, die Patienten können ihre Daten selbst verwalten und an ihre Ärzte freigeben. Die Berechtigungsfreigabe erfolgt vom Patienten entweder von seiner App aus oder über den Terminal in der Arztpraxis. Zur weiteren Einführung kommt eine „ePA für alle“, bedeutet, jeder Patient erhält im kommenden Jahr von seiner Krankenkasse kostenlos und ohne Beantragung eine ePA ausgestellt.
  • TI-Messenger, schnelle Nachricht in Echtzeit: Diesen gibt es zurzeit noch nicht, wird jedoch im dritten Quartal 2023 in die Zulassung gebracht. Die Schwierigkeiten bestehen derzeit darin, dass, wenn Ärzte z. B. über WhatsApp miteinander kommunizieren wollen, die Daten nicht geschützt sind, andere Messenger-Programme nicht miteinander kompatibel sind, d. h. der Markt stellt sich heterogen dar und eine Einheitlichkeit fehlt. Hier setzt der TI-Messenger an. Drei Stufen sind geplant. Die Vorteile und Vision eines interoperablen TI-Messengers, der Anbieter- und sektorenübergreifende Kommunikation ermöglicht:
  • Einfache digitale Ad-hoc-Kommunikation
  • Übertragung von Text, Dateien, Bild und Ton
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • Zentraler Verzeichnisdienst
  • Einheitliche Kommunikationsplattform
  • Integration in bestehende Primärsysteme
  • Geeignet für ortsungebundene und geräteunabhängige Anwendungen.

Wie sieht die Telematikinfrastruktur in der Zukunft aus?

Seit 2022 wird mit der TI 2.0 eine Weiterentwicklung vorangetrieben. Deutschland benötigt eine technisch zeitgemäße Infrastruktur, auf die auch Patienten wie Ärzte von außerhalb der Praxis zurückgreifen können, und dies effizient und nach höchstem Sicherheitsstandard.