Ausgehend von der alten Satzung und den veränderten Rahmenbedingungen waren insbesondere der Einbezug und die bessere Vernetzung wie z. B. die Integration der Landesverbände mit dem Bundesvorstand ein Ziel. In der jetzt aktuellen Entwurfsfassung, die demnächst allen Mitgliedern des BDRh zur Kenntnis und Kommentierung zugesandt wird, wurde ein eigenständiger Länderbeirat vorgestellt. Dieser trifft sich losgelöst vom Bundesvorstand 1- bis 2-mal im Jahr und wählt einen Vertreter, der nach der neuen Satzung auch automatisch dem Bundesvorstand angehören wird. Auch die schon seit vielen Jahren gemeinsamen Sitzungen vom Bundesvorstand mit den Vorsitzenden der Landesverbände werden in der neuen Satzung festgeschrieben. Des Weiteren wurden Anpassungen bezüglich der aktuellen Facharzttitel sowie der modernen Möglichkeiten der Kommunikation, z. B. die Einladung per E-Mail oder anderen elektronischen Medien, vorgeschlagen.
Die Satzungskommission und der Bundesvorstand freuen sich auf eine konstruktiv kritische Auseinandersetzung mit der jetzt in Bälde versendeten finalen Version. Diese wird dann fristgerecht zum Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) in Mannheim verschickt und zur Abstimmung gegeben. Damit wird der BDRh eine Satzung mit Zukunftsorientierung haben.
Dr. med. Florian Schuch
für die Satzungskommission des BDRh