SELEKTIVVERTRÄGE

Update zu BARMER und RheumaOne

Zum 1. Oktober 2021 gibt es erfreuliche Änderungen zu den Selektivverträgen des BDRh „Besondere Versorgung Rheuma“ mit der BARMER und RheumaOne mit der Techniker Krankenkasse (TK) und weiteren Krankenkassen.

RheumaOne – einfacher und besser

Der RheumaOne-Vertrag wurde weiterentwickelt. Außerdem konnte mit der R&V BKK ab 01.10.2021 eine weitere Krankenkasse für die Module 2 und 3 gewonnen werden. Mit der Festbetragsregelung für die TNFα-Inhibitoren und der in der Arzneimittel-Richtlinie verankerten Priorität von Biosimilars waren die bisherigen Steuerungsinstrumente im Vertrag weitgehend obsolet geworden. Es ist jedoch gelungen, mit der TK neue Instrumente zur Förderung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise zu konzipieren. Damit konnte RheumaOne wieder auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch Vereinfachungen umgesetzt, die die Abrechnung und Auszahlung der Leistungen künftig beschleunigen werden.

Die vorgenommenen Anpassungen (Tab.)

treten zum 01.10.2021 in Kraft (siehe auch www.bdrh.de/wp-content/uploads/2021/09/Gegenueberstellung-01.10.2021.pdf). Sie haben auf die Teilnahme der bereits eingeschriebenen Rheumatologen sowie deren Patienten keinen Einfluss. Die geänderten Vertragsunterlagen und weiterführende Unterlagen finden Sie im Mitgliederbereich unter www.bdrh.de.

Sie nehmen bereits an RheumaOne teil? Bitte installieren Sie – falls noch nicht geschehen – das Update von Rheuma Selekt, das die neuen Anforderungen umsetzt. Sie sind noch nicht bei RheumaOne dabei, denken aber über eine Teilnahme nach? Auf unserer Homepage (https://www.bdrh.de/versorgungsmodelle/schnellstart/) finden Sie alle Informationen dazu.

BARMER – Bayern jetzt auch dabei!

Der Vertrag des BDRh mit der BARMER zur Besonderen Versorgung Rheuma wird ab dem 01.10.2021 auch in Bayern angeboten. Im Rahmen des Vertrages wird eine intensivere Betreuung von Rheumapatienten durch die Vergütung von Leistungen zusätzlich zur Regelversorgung gefördert. Außerdem bietet der Vertrag Anreize für eine wirtschaftliche Verordnungsweise. Dieser Vertrag löst den bisherigen Vertrag über die KV Bayern ab. Um weiterhin von der Förderung der BARMER profitieren zu können, müssten Sie die Schritte umsetzen, die auf der BDRh-Homepage (www.bdrh.de) im Menüpunkt „Versorgungsmodelle/Schnellstart“ beschrieben sind. Sollten Sie an dem Vertrag der BARMER mit der KV Bayern teilgenommen haben, beachten Sie bitte, dass Sie Ihre bisher eingeschriebenen Patienten neu einschreiben müssen. Die erforderlichen Einschreibeunterlagen finden Sie in Rheuma Selekt unter der Rubrik „Verträge“. Bitte drucken Sie diese aus, lassen diese vom Versicherten unterschreiben und senden Sie sie an den Abrechnungsdienstleister.

Gerne unterstützen wir Sie. Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice der richter care consulting GmbH unter Tel. 0221/17055336 oder E-Mail kundenservice@richtercareconsulting.de gerne zur Verfügung.