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Nutzung von Medizin-Dialog

Frage: Ich wurde via Postsendung über die neu entwickelte Plattform „Medizin-Dialog" (medizin-dialog.net) informiert. Kann ich das Angebot der Firma annehmen oder verstoße ich damit gegen Straf- und Berufsrecht? 

Antwort: Die Plattform Medizin-Dialog vermittelt Termine zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie für ein Fachgespräch. Der Arzt, der sich mit dem Industrievertreter fachlich austauscht, erhält hierfür einen Stundenlohn von € 140,00. Die Aufwandsentschädigung erfolgt in 15 Minuten Einheiten und staffelt sich wie folgt:
15 Min. – € 35
30 Min. – € 70
45 Min. – € 105
60 Min. – € 140 etc.
Die Termindauer ist systemseitig auf maximal 120 Minuten für einen Termin begrenzt. Der Betrag wird von Medizin-Dialog von der Industrie eingezogen und an den Arzt weitergegeben. 

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, dass Ärzte für ein 60-minütiges intensives Fachgespräch mit einem Betrag in Höhe von € 140,00 entlohnt werden. Dieser Betrag ist mit der GOÄ gut begründbar. 

Voraussetzung ist jedoch, dass es ein Gespräch ist, in dem der Arzt aktiv etwas leistet und dem Industrievertreter produktbezogene Fragen beantwortet, die nur er als Arzt beantworten kann. Der Arzt erfüllt in dieser Situation quasi die Funktion eines Sachverständigen. Nur in diesem Fall erbringt der Arzt eine Leistung, die mit einem Stundenlohn in dieser Höhe adäquat vergüten werden darf.

Indiz für ein wirklich ernst gemeintes Fachgespräch ist zum Beispiel, dass der Arzt vorher weiß, in welche Richtung das Gespräch gehen wird, damit er sich darauf vorbereiten kann. So kann man den hier propagierten fachlichen Austausch vom reinen Verkaufsgespräch der Industrie, in der der Arzt eine mehr oder weniger passive Rolle einnimmt, abgrenzen. Die Medizin-Dialog-Plattform will dies dadurch sicherstellen, dass der Mitarbeiter eines Pharmaunternehmens nur unter Angabe von Gesprächsinhalt und Wirkstoff einen Termin für den wissenschaftlichen Dialog vereinbaren kann. Nachdem der Dialog stattgefunden hat, muss der Arzt den Gesprächsinhalt, Wirkstoff und Dauer bestätigen. Die Industrie muss wiederum die Angaben des Arztes bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann keine Vergütung (in Form einer Gutschrift) erfolgen. Jeder dieser Schritte wird in Medizin-Dialog dokumentiert und bleibt für beide Gesprächspartner sichtbar. 

Vor diesem Hintergrund ist ein fachlicher Austausch über die Plattform Medizin-Dialog grundsätzlich möglich. 

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Plattform Medizin-Dialog nicht verpflichtet ist zu überprüfen, ob der Pharmamitarbeiter sich an diese Vorgaben hält. Medizin-Dialog ist ein unabhängiges, selbständiges IT-Service-Unternehmen und keinem Pharmaunternehmen zugehörig. Vielmehr verpflichten sich Arzt und Pharmaunternehmen, dass sie inhaltlich fachliche Gespräche unabhängig von jeder Verordnung oder Zuweisung führen. Es obliegt entsprechend den Parteien, sich auch daran zu halten.

Erhält aber der Arzt für ein übliches Verkaufsgespräch € 140,00 die Stunde, dann erhält er indirekt Geld von der Industrie ohne wirkliche Gegenleistung. Dies erfüllt den Tatbestand der Korruption (§ 299a StGB). Darüber hinaus wäre ein solches Verhalten berufswidrig.

Vor diesem Hintergrund ist die Vermittlung eines Fachgesprächs über die Medizindialog grundsätzlich zulässig. Sollte der Arzt jedoch feststellen, dass sich der Mitarbeiter des Pharmaunternehmens nicht an die Vorgaben hält und ein reines Verkaufsgespräch führt, sollte er das Honorar nicht annehmen.